Da der Ausbau der erneuerbaren Energien eine besonders hohe politische Priorität besitzt, wird die Investition in Solaranlagen massiv steuerlich gefördert. Über die folgenden Bausteine können Sie als Investor – je nach persönlicher Situation – hohe steuerliche Ersparnisse erzielen:
1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis 50% des Kaufpreises
- Investition in Photovoltaik wird mit IAB bis 50% des Kaufpreises gefördert (max. 200.000,- €)
- 50% des Kaufpreises können bei Anschaffung abgeschrieben werden
- IAB kann bis 3 Jahre vor Anschaffung gebildet werden
Für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage kann ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g, Abs. 1 EStG gebildet werden. Der IAB beträgt 50% der geplanten Netto-Investition (maximal 400.000 Euro), also maximal 200.000 Euro und kann im Jahr vor der Fertigstellung genutzt werden. Voraussetzung ist, dass bereits eine verbindliche Bestellung der Anlage im Jahr der Inanspruchnahme dieses Investitionsabzugsbetrags erfolgt ist.
2. Sonderabschreibung (SAB)
- Weitere 40% des Restwertes können im 1. Jahr als Sonderabschreibung abgeschrieben werden
Gute Nachricht aus dem Wachstumschancengesetz! Darin wurde für Anlagen, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt werden, die Sonderabschreibung von 20% auf 40% des verbleibenden Investitionsbetrags erhöht! Wahlweise kann die Sonderabschreibung auch auf die ersten 5 Jahre verteilt werden.
3. Lineare Abschreibung
- Der verbleibende Restwert kann linear komplett abgeschrieben werden
- Betriebsgewöhnliche Abschreibungsdauer beträgt 20 Jahre, Abschreibung 5% p.a.
Ab Inbetriebnahme wird der restliche Teil der Investition über 20 Jahre vollständig abgeschrieben.
Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren steuerlichen Berater, da wir keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Die aufgeführten Hinweise sind allgemeine Hinweise und nicht für eine steuerliche Beratung geeignet. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der aufgeführten Angaben.